Ausbildungsbeginn frühestens mit 16,5 Jahren. Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde eine grundsätzliche Möglichkeit einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE vor Erreichen des 18. Lebensjahr eingeführt.
Beginn der Führerscheinausbildung ab 16,5 Jahren.
Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und muss mindestens 5 Jahre einen Führerschein der Klasse B besitzen (ohne Unterbrechung). Die Begleitperson darf nicht mehr als 1 Punkt in Flensburg haben und ebenfalls nicht begleiten, wenn er mehr als 0,5 Promille hat oder unter Drogeneinfluß ist.