Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe (Fahranfänger), die wegen Zuwiderhandlung gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (ohne Alkoholdelikte) innerhalb der zunächst zweijährigen Probezeit auf behördliche Anordnung an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen
mindestens 6, höchstens 12 Teilnehmer
4 Sitzungen zu je 135 Minuten und zwischen der 1. und 2. Sitzung Beobachtungsfahrten (Fahrproben) in Gruppen, bei denen jeder Teilnehmer mindestens 30 Minuten fährt
mindestens 2, höchstens 4 Wochen
Das Aufbauseminar für Fahranfänger kostet 250 €