Kraftfahrer mit weniger als 8 Punkten, die freiwillig teilnehmen und bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten einen Punkt abbauen können. Darunter fallen auch Teilnehmer, die sich im Rahmen des "Begleiteten Fahrens" als Begleiter eintragen lassen wollen, aber 2 Punkte im Fahreignungsregister haben. Diese Personen müssen zuvor durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
An der Verkehrspädagogische Teilmaßnahme (PädTM) können 1 bis 6 Personen teilnehmen; die Verkehrspsychologische Teilmaßnahme (PsyTM) muss als Einzelmaßnahme durchgeführt werden.
Die PädTM umfasst zwei Teile zu je 90 Minuten, die PsyTM besteht aus zwei Sitzungen zu je 75 Minuten. Zwischen den beiden Teilen der PädTM muss mindestens eine Woche Abstand sein, zwischen den Sitzungen der PsyTM mindestens 3 Wochen. Die Abfolge der Teilmaßnahmen ist nicht festgelegt.
Der Punkteabzug wird gewährt, wenn der Teilnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der Behörde die Teilnahmebescheinigung vorlegt.
Die PädTM muss in Fahrschulräumen durchgeführt werden.